SMEG Herstellergarantie
SMEG HERSTELLERGARANTIE
Garantie
Für Ihre in Deutschland oder Österreich eingesetzten SMEG-Haushaltsgeräte (Groß- und Kleingeräte für den privaten Haushalt), die für den deutschen und/oder österreichischen Markt zugelassen sind, gewähren wir eine 24-monatige Herstellergarantie gemäß den nachfolgenden Garantiebedingungen. Um Ihnen, im Bedarfsfall während der Garantiezeit, eine rasche und präzise Serviceleistung bieten zu können, möchten wir Sie bitten, die Ihrem Produkt beigefügte Garantiekarte auszufüllen und diese an die Fa. SMEG Deutschland GmbH zu senden. Ohne Garantiekarte und Kaufbeleg können wir leider keine Garantie übernehmen. Sobald Ihre Garantiekarte bei der SMEG Deutschland GmbH eingegangen ist, erfolgt die Registrierung Ihres Produktes.
Die SMEG Deutschland GmbH („SMEG“) gewährt dem Käufer für oben genannte SMEG Haushaltsgeräte eine Herstellergarantie nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:
1. Dauer und Beginn der Garantie:
Die Garantie wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt, beginnend mit dem Datum des Erwerbs (Rechnungsdatum des Kaufbelegs) des Gerätes. Sie gilt nur für von einem SMEG Fachhändler in Deutschland und Österreich gekaufte und gegebenenfalls eingebaute Neugeräte, die den gültigen Strom- und/oder Gasrichtlinien für Deutschland und Österreich entsprechen und für den deutschen bzw. österreichischen Markt zugelassen sind.
2. Voraussetzung der Garantie:
Das Gerät ist unverzüglich nach Lieferung auf Mängel, insbesondere äußerliche Schäden zu untersuchen. Mängel sind vom Kunden über den Verkäufer unmittelbar nach Feststellung unter Vorlage der Rechnung und der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Garantiekarte anzuzeigen. Weitere Voraussetzung für die Gewährung der Garantie ist, dass das Gerät ordnungsgemäß aufgestellt, installiert und genutzt wurde.
3. Umfang der Garantie und sonstige Bedingungen
Unbeschadet der Gewährleistungsrechte des Käufers gegen den Verkäufer übernimmt SMEG während der Garantiezeit zusätzlich die unentgeltliche Beseitigung von Funktionsmängeln, soweit sie nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen, und zwar nach Wahl von SMEG durch unentgeltlichen Austausch oder Instandsetzung der defekten Teile oder unentgeltlicher Austauschlieferung des ganzen Gerätes.
Ausgetauschte Teile oder Geräte werden im Garantiefall Eigentum von SMEG.
Die Reparatur der Großgeräte erfolgt in der Regel am Ort der Verwendung, gegeben falls in den Räumen der Kundendienstwerksatt. Kleingeräte nach Einsendung an den SMEG Servicepartner. Der Kunde hat dem Kundendienst den freien Zugriff zu dem defekten Gerät zu ermöglichen. Eventuelle Kosten, die dadurch entstehen, dass ein freier Zugriff zu dem defekten Gerät nicht möglich ist, gehen zu Lasten des Kunden.
Die Transportgefahr, die in Garantiefällen durch An- und Rücklieferung des Erzeugnisses entsteht, trägt der Käufer. Bei unnötiger oder unberechtigter Beanspruchung des Kundendienstes werden die hierfür angefallenen Kosten berechnet.
Schadensersatzansprüche – auch hinsichtlich Folgeschäden – sind, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist die Haftung nur dann ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SMEG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung ist auf typischerweise eintretende, vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche und Rechte stehen dem Käufer nicht zu.
Soweit im Garantiefall Ersatzteile verbaut werden, gewährt SMEG auf diese Teile eine erneute Garantie von 12 Monaten beginnend mit Lieferung des Ersatzteils zu den hier dargestellten Bedingungen. Für den Fall, dass ein Austauschgerät geliefert wird, wird für dieses Austauschgerät eine erneute Garantie beginnend mit Lieferung des Austauschgeräts für die Dauer von 12 Monaten zu den hier dargestellten Bedingungen übernommen.
4. Einschränkung der Garantie:
Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die zurückzuführen sind/auf:
- fehlerhafte Aufstellung oder Installation
- unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung
- mechanische Beschädigung
- Transportschäden
- Reparaturen oder Änderungen, die nicht von autorisierten qualifizierten Dritten vorgenommen wurden
- Verwendung der Geräte im gewerblichen Bereich
- Überlastung
- Einsatz außerhalb Deutschlands oder Österreichs
- natürlichem Verschleiß
- sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind
Garantiebedingungen der DREIJÄHRIGEN Garantieverlängerung
Die Smeg Deutschland GmbH, Erika-Mann-Straße 57 in 80636 München erweitert die ab dem Kaufdatum bestehende zweijährige Herstellergarantie um drei weitere Jahre. Voraussetzung der dreijährigen Garantieverlängerung ist neben dem Original-Kaufbeleg, die Registrierung der Produkte auf der Website www.smeg-garantie.de. Garantiefälle bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch eine neue Garantiezeit für ersetzte oder nachgebesserte Teile.
Die Bedingungen für die zweijährige Herstellergarantie finden Sie unter www.smeg.de/services/herstellergarantie.
Für welche Produkte gibt es die DREI jährige Garantieverlängerung?
Die dreijährige Garantieverlängerung gilt ausschließlich für alle Küchenmaschinen von Smeg, die seit dem 1.11.19 erworben wurden, alle Geschirrspüler von Smeg, die zwischen dem 1.9.2020 und dem 31.12.2022 erworben wurden, alle 60 und 90 cm breiten Backöfen von Smeg, die zwischen dem 1.9.2020 und dem 31.12.2022 erworben wurden, Waschmaschinen der Modellreihe WHT, die zwischen dem 1.05.2021 und dem 31.12.2021 erworben wurden sowie Trockner der Modellreihe DHT, die zwischen dem 1.05.2021 und dem 31.12.2021 erworben wurden und für die Sie im Besitz der 5 Jahre Garantie-Karte sind. Dampfbacköfen sind von der Aktion ausgeschlossen.
Das Angebot gilt nur für Neuware I. Wahl, beginnend mit dem Datum des Erwerbs (Rechnungsdatum des Verkäufers), die entweder von der Smeg Deutschland GmbH, München, über die Smeg-Stores direkt oder durch Vertragshändler der Smeg Deutschland GmbH vertrieben wurde. Die Vertragshändler der Smeg Deutschland GmbH finden Sie unter www.smeg.de/smeghaendlersuche. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Händler nach der Herkunft Ihrer Produkte. Die Spülmaschinen und Backöfen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt, ein gewerblicher Einsatz ist nicht zulässig. Professionelle Smeg Geräte, die unter dem Label SMEG Foodservice vertrieben werden, sind von der Aktion ausgeschlossen.
Was müssen Sie tun, um in den Genuss der DREIJÄHRIGEN Garantieverlängerung zu kommen?
Nicht viel. Einfach den Kaufbeleg und die ausgefüllte Garantiekarte sorgfältig aufbewahren und die Produkte auf der Webseite www.smeg-garantie.de registrieren. Im Garantiefall wenden Sie sich an unseren Kundendienst unter www.smeg.de/kundendienst. Und senden unserem Servicepartner die defekte Produkte inkl. der Registrierungsnummer zu.
Wann liegt ein Garantie-Fall der DREIjährigen Garantieverlängerung vor und was müssen sie dann tun?
Für Ihre Smeg Produkte (Küchenmaschinen, Geschirrspüler, 60 und 90 cm breite Backöfen, Waschmaschinen der Modellreihe WHT und Trockner der Modellreihe DHT) übernehmen wir für alle Herstellungsfehler drei weitere Jahre Garantie nach Ablauf der zweijährigen Herstellergarantie. Das Gerät wurde ordnungsgemäß aufgestellt, installiert und genutzt. Sämtliche Reparaturen während der Garantiezeit wurden ausschließlich vom Smeg Kundendienst durchgeführt. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden durch Unfälle, unsachgemäßen Gebrauch, gewöhnliche Abnutzung oder Reparaturen durch nichtautorisierte Dritte, Stoß-/Fallschäden sowie falsche Pflege oder Aufbewahrung.
Während dieser Garantiezeit werden Reparaturen oder Nachbesserungen nur dann kostenlos durchgeführt, wenn die Produkte erfolgreich unter www.smeg-garantie.de registriert wurden und Ihnen die Registrierungsnummer vorliegt. Bei Auftreten eines Garantie-Falles kontaktieren Sie bitte unseren Kundendienstpartner unter: www.smeg.de/kundendienst
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sowie Ansprüche aus etwaigen Garantien des Händlers werden durch diese dreijährige Garantieverlängerung nicht eingeschränkt, sondern bleiben davon unberührt. Unbeschadet der Rechte des Käufers gegen den Verkäufer übernimmt Smeg während der Garantiezeit die unentgeltliche Beseitigung von Funktionsmängeln, soweit sie nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen, und zwar nach Wahl von Smeg durch unentgeltlichen Austausch oder Instandsetzung der defekten Teile oder unentgeltlicher Austauschlieferung des ganzen Gerätes. Ausgetauschte Teile oder Geräte werden Eigentum von Smeg.
Bei Fragen zu unserer Aktion wende Sie sich bitte an kundendienst@smeg.de